Victoria HaackReitunterricht mit Nutzen und Tradition
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1. Gegenständliche Allgemeine Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) gelten für sämtliche zwischen Victoria Haack (in weiterer Folge als „Auftragnehmer“) mit einem Verbraucher (in weiterer Folge als „Auftraggeber“ bezeichnet) abgeschlossene Rechtsgeschäfte über die Erteilung von Reitunterricht und Beritt. Die nachstehenden AGB gelten in der am Tag der Auftragserteilung gültigen Fassung für das gegenständliche Rechtsgeschäft. Mit Auftragserteilung erklärt sich der Auftraggeber mit diesen AGB einverstanden und an sie gebunden. Die aktuell gültige Fassung der AGB ist auf der Homepage www.reitunterricht-mit-nutzen-und-tradition.de abrufbar und wurden diese auch an den Auftraggeber ausgehändigt und/oder übermittelt.
1.2. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jene Person, für welche das mit Victoria Haack geschlossene Rechtsgeschäft nicht zum Betrieb eines Unternehmens im Sinne des § 1. Abs. 2 KSchG gehört.
1.3. Sonstige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit und wird diesen hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.4. Der Auftraggeber erklärt, dass er mit dem Inhalt der AGB einverstanden ist und vor Vertragsabschluss die Möglichkeit hatte, von diesen Kenntnis zu nehmen.
2. Vertragsabschluss
Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich. Diese behält sich das Recht vor, das jeweilige Leistungsangebot inhaltlich jederzeit zu verändern. Mit der Anmeldung zu einem der Angebote gibt der Auftraggeber ein für ihn bindendes Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit der Auftragnehmerin ab. Der Vertrag kommt durch Annahme der Beauftragung durch die Auftragnehmerin zustande, und zwar entweder durch schriftliche Auftrags- und Terminbestätigung oder durch Beginn der beauftragten Arbeiten.
3. Preise und Fälligkeit
3.1. Die angebotenen Preise gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, als Festpreise für Unterrichtseinheiten von 45 Minuten, exklusive Anfahrt. 
3.2. Das Entgelt für Reitstunden ist unmittelbar nach der Reitstunde in bar bzw. binnen 5 Tagen ab Erhalt der Rechnung auf das Konto der Auftragnehmerin zur Anweisung zu bringen.
3.3. Die Teilnahmegebühr an Kursen richtet sich nach der einen integrierenden Bestandteil dieser AGB bildenden, beiliegenden Preisliste. Das Entgelt ist längstens bis zum 05. des jeweiligen Monats, in welchem der Kurs stattfindet, auf das Konto der Auftragnehmerin zur Anweisung zu bringen.
3.4. Im Falle des nicht fristgerechten Zahlungseinganges ist die Auftragnehmerin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Auftraggeber vom Unterricht auszuschließen.
3.5. Im Falle des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in der Höhe von 4 % vereinbart. Durch Zahlungsverzug entstandene, zweckmäßige und notwendige Kosten, beispielsweise für Inkasso, Mahnungen etc., sowie allfällige gerichtliche oder außergerichtliche Betreibungskosten, einschließlich jener der rechtsfreundlichen Vertretung, sind der Auftragnehmerin vom Auftraggeber zu ersetzen.
4. Stornierung und Rücktritt
4.1. Der Auftraggeber ist im Fall des mobilen Unterrichts berechtigt, bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin diesen kostenlos abzusagen. Im Falle der Stornierung von weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Einheit zur Gänze zu verrechnen.
Wurden seitens des Auftraggebers regelmäßige Termine (1 x wöchentlich oder 14-tägig) im Vorhinein gebucht und die vereinbarten Termine in weiterer Folge 3 x hintereinander abgesagt, ist die Auftragnehmerin berechtigt, diesen Termin nicht weiter für den Auftraggeber freizuhalten und den Termin anderen Kunden zur Verfügung zu stellen.
4.2. Im Falle einer Kursanmeldung ist der Auftraggeber berechtigt, diesen bis längstens 14 Tagen nach erfolgter Buchung kostenlos zu stornieren, wobei die Stornierung in schriftlicher Form per E-Mail an haackvictoria@gmail.com zu erfolgen hat.
Erfolgt die Stornierung später als 14 Tage nach der verbindlichen Kursanmeldung, ist die Auftragnehmerin berechtigt, 50 % der Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen.
Der Auftraggeber erklärt sich zur rechtzeitigen Planung und Buchung einer direkten Anreise sowie allenfalls Nächtigung der Auftragnehmerin bereit. Ist eine direkte Anreise nicht möglich, verpflichtet sich der Auftraggeber, einen Shuttle vom Flughafen/Bahnhof zum Veranstaltungsort bereit zu stellen. Der Auftraggeber übernimmt anfallende Nächtigungs- und Versorgungskosten der Auftragnehmerin entsprechend der beiliegenden und einen integrierenden Bestandteil dieser AGB bildenden Preisliste.
4.3. Die Auftragnehmerin behält sich vor, aus Krankheits- oder Organisationsgründen Einheiten zur Gänze abzusagen oder zu verschieben. Diesfalls wird die Auftragnehmerin einen Ersatztermin mit dem Auftraggeber vereinbaren.
4.4. Finden Kurse im Freien statt, behält sich die Auftragnehmerin weiters vor, den Kurs bei für Mensch und Pferd riskanten und potentiell gesundheitsschädigenden Witterungsbedingungen zu verschieben oder zur Gänze abzusagen.
5. Pflichten des Auftraggebers
5.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, während des Reitens einen Reithelm, welcher den aktuellen DIN-Norm entspricht, zu tragen. Darüberhinausgehend ist der Auftraggeber verpflichtet, während des Umgangs mit den Pferden festes Schuhwerk und gegebenenfalls Handschuhe zu tragen.
Der Abschluss einer Unfallversicherung wird ausdrücklich empfohlen.
5.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich pünktlich zur vereinbarten Zeit am Veranstaltungsort einzufinden. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass allfällige Verspätungen seinerseits nicht berücksichtigt werden können.
5.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bis längstens 30 Minuten vor Unterrichtsbeginn am Veranstaltungsort anwesend zu sein, um sein Pferd/Pony für die Reitstunde vorzubereiten.
Die Zeit für Putzen und Satteln soll so bemessen sein, dass das Pferd zum Unterrichtsbeginn fertig ist.
5.4. Der Auftraggeber verpflichtet sich weiters, eventuelle Missstände, Krankheiten und Verhaltensauffälligkeiten des Pferdes anzuzeigen, um sich und die Ausbildnerin nicht in unnötige Gefahr zu bringen.
6. Gewährleistung und Haftung
6.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, sofern in diesen AGB nicht wirksam anderes vereinbart wurde.
6.2. Insofern Mängelbehebungen vorgenommen werden, stellen derartige Mängelbehebungsarbeiten kein Anerkenntnis des Mangels dar.
6.3. Die Haftung der Auftragnehmerin für leichte Fahrlässigkeit, sofern es sich nicht um Personenschäden handelt, wird ausdrücklich ausgeschlossen.
6.4. Festgehalten wird, dass die Auftragnehmerin für nicht durch sie verursachte, allfällige Schäden, welche durch nicht absehbare Reaktionen des Pferdes entstehen können, nicht haftet.
6.5. Der Auftraggeber haftet uneingeschränkt für Sach- und Personenschäden, welche durch sein Verschulden verursacht wurden. Dies gilt insbesondere für Schäden infolge von unsachgemäßem Verhalten in der Nähe der Pferde.
8. Allgemeines
8.1. Jegliche Änderungen oder Ergänzungen des AGB sowie der abzuschließenden Verträge und Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtwirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für ein allfälliges Abgehen von dieser Schriftformerfordernis.
8.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch eine der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommende Bestimmung zu ersetzen.
8.3. Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort ist der Sitz der Auftragnehmerin in 70619 Stuttgart.


Preisliste: 

Mobiler Reitunterricht und/ oder Beritt
Preis Unterrichtseinheit (45 Min.): 60,00€ 
Preis Beritteinheit (25-45 Min.): 70,00€

Die Auftragnehmerin behält sich vor, gegebenenfalls eine zusätzliche Anfahrtsgebühr zu bestimmen. Diese richtet sich nach Anfahrtsweg und/ oder Anfahrtsdauer. Unvorhersehbare, verkehrsbedingte Verzögerungen (Stau, Sperrungen etc.) sind hiervon nicht betroffen. 
Beritt meint nicht ausschließlich Reiten, sondern jegliche Arbeit am Pferd, welche über den gesamten Zeitraum der Einheit von der Auftragnehmerin ausgeführt wird (Handarbeit, Longieren, etc.). Kurze Arbeitsphasen mit dem Pferd zu Demonstrationszwecken während des Unterrichts sind hiervon nicht betroffen. Die Auftragnehmerin behält sich dabei vor, die Beritteinheit gegebenenfalls früher zu beenden, wenn eine Fortführung dem Lernprozess des Pferdes abträglich wäre. Die Anwesenheit des Auftraggebers ist ausdrücklich erwünscht, aber nicht zwingend erforderlich, sofern nicht anders vereinbart. 

Preise für Tages- und Wochenendkurse auf Anfrage.